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Liebe Eltern,
heute Morgen erreichte uns eine Schulmail des Schulministeriums mit neuen Regelungen zur Quarantäne:

Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen

"Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken. Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden wird nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen."(aus Schulmail vom 10.09.2021)

Voraussetzung für diese Vorgehensweise ist Einhaltung der Hygienemaßnahmen, die wir in der Ulrichschule alle erfüllen (Lüftung, AHA-Regeln, Maskenpflicht). Damit gehen nur noch infizierte Kinder in Quarantäne.
Quarantäneanordnungen werden weiterhin nur vom Gesundheitsamt verordnet und dürfen nicht durch die Schulleitung erfolgen.

„Freitestungen“ von Kontaktpersonen

"Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen angeordnet werden, ist diese auf so wenige Schülerinnen und Schüler wie möglich zu beschränken. [...] Die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler kann in diesem Fall durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden. Der PCR-Test erfolgt beim Arzt oder im Rahmen der Kapazitäten in den Testzentren. Eine Abwicklung über die Schule ist nicht vorgesehen. Die Tests werden über den Gesundheitsfonds des Bundes finanziert (vgl. § 14 Test-Verordnung Bund). 

Der Test darf frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil. Diese Regelung gilt nicht für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal."

Schülerinnen und Schüler, die sich gegenwärtig in einer angeordneten Quarantäne befinden, können ab sofort von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich frühestens nach fünf Tagen durch einen PCR-Test freizutesten."(aus Schulmail vom 10.09.2021)

Dies bedeutet, dass alle Kinder der Ulrichschule, die sich gegenwärtig in Quarantäne befinden, am 6.Tag der Quarantäne einen PCR-Test machen dürfen, um sich "Freizutesten". Bei Vorlage des negativen Testergebnisses können die Kinder sofort wieder am Unterricht teilnehmen.


schulische Testung


Aufgrund der hohen Sensitivität der PCR-Pooltestungen ("Lollitest") ist in Grundschulen ein zusätzlicher Corona-Test nicht erforderlich.

Start Baumaßnahmen auf den Schulhöfen 3 und 4

Wie Sie vielleicht schon gesehen haben, wurden die Schulhöfe 3 und 4 an der "Fuchsiusstraße" mit einem Bauzaun umbaut. Die Baumaßnahme zur Errichtung eines neuen Schulgebäudes ist gestartet, am 14.9. erfolgt der offizielle Spatenstich durch unseren Bürgermeister Herrn Spürck. Die Fertigstellung ist für da Frühjahr 2023 geplant, im Anschluss wird dann die "weiße Schule" zurückgebaut.

Der Zugang von der "Fuchsiusstraße" auf das Schulgelände ist durch die Baumaßnahme verlegt worden. Die Kinder können morgens diesen Zugang nutzen, der neben dem "Stromhäuschen" am Rande unseres Schulgrundstücks, an den Container entlang über die alte Laufbahn an der Mehrzweckhalle entlang verläuft.


Wir sind richtig froh, dass durch die neue Regelung ab Montag, nur noch die infizierten bzw. kranken Kinder in der Schule fehlen werden, alle Quarantänen der "engen Kontaktpersonen" können, bei entsprechendem Testergebnis, beendet sein! 



Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende und
den erkrankten Kinder "Gute Besserung"!

Bleiben Sie gesund!

Anna Kewitz             Jörg Paulke
-stellv. Schulleiterin-            -Schulleiter-