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Liebe Eltern,

gestern Nachmittag erreichte uns die 8. Dienstmail zum Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen.

Den Inhalt möchte ich Ihnen hier vorstellen:

Seit dem 18. März bieten wir an unserer Schule eine sogenannte Notbetreuung an. Diese gilt für Kinder, deren Eltern beide einer Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen nachgehen. 

Ab dem 23. März wird dieser Anspruch ausgeweitet. Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

 

Voraussetzung auf Anspruch eines Notbetreuungsplatzes hat man demnach:

1. Ein Elternteil ist berufstätig im Bereich kritischer Infrastrukturen (siehe Formular Arbeitgeberbescheinigung)


2. Der Arbeitgeber bescheinigt die Unabkömmlichkeit am Arbeitsplatz, keine Möglichkeit der Betriebsbetreuung, kein Homeoffice und keinen Sonderurlaub

3. 
Die Betreuung im privaten Umfeld (z.Bsp. durch Familienangehörige oder Arbeitgebermaßnahmen) ist nicht möglich.

 

Ebenfalls wird der zeitliche Rahmen für die Notbetreuung ausgeweitet. Ab dem 23.03. bis zum 19.04.2020 steht die Notbetreuung bei bescheinigtem Bedarf auch am Wochenende und an allen Tagen der Osterferien zur Verfügung. Ausnahme ist hier die Zeit von Karfreitag bis Ostermontag.

 

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

 

Sollte unter den oben genannten Voraussetzungen Betreuungsbedarf in Ihrer Familie bestehen, dann schreiben Sie bitte bis Sonntag, 22.03.2020, 12.00 Uhr eine Mail an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer Ihres Kindes (Mail: Nachname der Lehrkraft@ulrichschule-sindorf.de), damit wir alle nötigen Vorkehrungen für Montag treffen können.
Die Formulare für die „Beantragung zur Notbetreuung“ und die „Bescheinigung des Arbeitsgebers“ finden Sie auf der Homepage im Bereich Download im Ordner „Schulschließung - Notbetreuung“ oder über diesen Link beim Ministerium:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

 

Bedenken Sie, dass Ihr Kind mit anderen Kindern in der Schule Kontakt haben wird, das können wir nicht vermeiden. Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht, damit Ihr Kind mehr soziale Kontakte hat oder weil es zu Hause gerade so stressig ist. Ziel der Schulschließung ist die verlangsamte Verbreitung des Virus und dies geht nur durch so wenig soziale Kontakte wie möglich. Die Stadt Kerpen hat gestern ein Versammlungsverbot für Gruppen über 3 Personen verhängt und dies aus gutem Grund!

Bitte nehmen Sie die Betreuung im Sinne eines wirksamen Infektionsschutzes bitte wirklich nur im äußersten Notfall wahr. 

Wir wünschen Ihnen weiterhin, dass Sie und Ihre Familien gesund durch diese angespannte Zeit kommen.

 

Herzliche Grüße

Das Team der Ulrichschule