Ulrichschule - Sindorf - https://ulrichschule-sindorf.de/


Von der Anmeldung bis zum ersten Schultag

Da Eltern erfahrungsgemäß viele Fragen zur Einschulung ihres Kindes haben, haben wir im Folgenden viele Informationen rund um die Einschulung für Sie zusammengestellt:

An welcher Grundschule muss ich mein Kind anmelden?

Zum Schuljahr 2008/09 wurden die Schulbezirke kraft Gesetzes aufgehoben. Ab dem 01.08.2008 besteht damit das Recht auf eine freie Schulwahl. Dementsprechend können Eltern die Grundschule, die ihr Kind besuchen soll, frei wählen. Jedes Kind hat in seiner Gemeinde einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewählten Schulart  im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Daher werden Sie von der Stadt, sobald ihr Kind das schulpflichtige Alter erreicht hat, per Brief angeschrieben. In diesem Anschreiben wird ihnen die Wohnort nahe Schule genannt. Falls es sich bei der Ulrichschule nicht um die nächstgelegene Grundschule Ihrer Wohnung handelt, können Sie ihr Kind trotzdem in der Ulrichschule anmelden. Sollte es dann beim Anmeldeverfahren zu Kapazitätsproblemen kommen, haben Sie kein Anrecht auf den Platz bei uns. Dies ist in den vergangenen Jahren jedoch noch nie passiert.


Muss mein Kind in die Schule oder kann ich es noch ein Jahr im Kindergarten lassen?

Das Schulgesetz legt fest, dass der/die Schulleiter/In der zuständigen Grundschule über die Einschulung der Kinder entscheidet. Dabei sollen Kinder nur im Ausnahmefall aus gesundheitlichen Bedenken um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Mit dem Schularzt, welchem das Kind ebenfalls vorzustellen ist, wird diese Entscheidung abgestimmt. Sollten Sie eine Rückstellung für ihr Kind in Erwägung ziehen, bitten wir Sie darum, dies bei der Anmeldung anzusprechen.


Wie melde ich mein Kind an?

Sobald ihr Kind das schulpflichtige Alter erreicht hat, werden Sie von der Stadt Kerpen angeschrieben und aufgefordert ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. In der Ulrichschule können Sie (ab einem bestimmten Datum) einen Anmeldetermin über die Homepage buchen. Den Termin finden Sie in dem Anschreiben der Stadt Kerpen.

Zum Anmeldetermin bringen Sie bitte ihr Kind mit. Außerdem benötigen sie die folgenden Unterlagen:

  1. Anschreiben der Stadt Kerpen (keine Kopie notwendig)
  2. Geburtsurkunde des Kindes zur Ansicht (keine Kopie notwendig)
  3. Ihren Personalausweis zum Vergleich der Wohnanschrift


Folgende Formulare (die Sie den Anmeldeunterlagen entnehmen) müssen Sie ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen:

  1. Formular „Personalbogen für neue Schüler/innen und Schulneulinge“ –


(Sofern die Eltern getrennt leben und gemeinsames Sorgerecht haben, benötigen wir eine formlose Zustimmung zur Anmeldung an der Ulrichschule des zum Anmeldetermin nicht erscheinenden Elternteils!)

  1. Formular „Erklärung der Erziehungsberechtigten zum Informationsaustausch zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule“
  2. Falls gewünscht: Antrags-Formular der Offenen Ganztagsschule/Betreuung

Anmeldung von Antragskinder bzw. sogenannten KANN-Kindern

Falls Sie vorhaben ihr Kind für auf Antrag anzumelden, also bevor es in das schulpflichtige Alter kommt, erfragen Sie bitte im Sekretariat unserer Schule, in welchem Zeitraum die Listen für die Anmeldung in der Aula ausliegen und tragen sich dort ein. 

Anders als bei schulpflichtigen Kindern muss ihr Kind  bei der Anmeldung nicht dabei sein. Sie erhalten nach der Anmeldung postalisch einen Termin für ein gesondertes  Einschulungsspiel im Januar.


Wir sind noch unsicher, ob wir unser Kind wirklich einschulen wollen.

Sicherheit, ob eine vorzeitige Aufnahme ihres Kindes (Kann-Kind/Antragskind) sinnvoll ist, bietet ihnen das Schulspiel, das in den ersten beiden Stunden (8.00 – 9.30 Uhr) im Januar stattfinden wird. Sofern Sie ihr Kind bei uns angemeldet haben, erhalten sie eine Einladung mit genauer Terminierung dazu noch postalisch!

Bevor wir ihr Kind in die Schule aufnehmen, halten wir Rücksprache mit ihnen, ob dies weiterhin ihr Wunsch ist. Sobald Sie von uns eine Aufnahmebescheinigung erhalten haben, kann ihr Kind nicht mehr abgemeldet werden – dann gilt die Schulpflicht!

Wichtig ist in jedem Fall im Vorfeld der Anmeldung ein Gespräch mit den ErzieherInnen der Kindertagesstätte bzw. des Kindergartens zu führen, denn diese können Sie kompetent darüber beraten, ob eine vorzeitige Einschulung sinnvoll für ihr Kind ist oder eben nicht.


Welche Betreuungsformen gibt es an der Ulrichschule?

Es gibt an unserer Schule zwei Betreuungsmodelle

  1. 8-13 Betreuung:
  1. Offene Ganztagsschule (OGS):

 


Im folgenden haben wir das Einschulungsverfahren unserer Schule skizziert:

2 Jahre vor der Anmeldung Informationsabend für die Eltern der 4jährigen

Anmeldung und Gespräch

im Oktober

Gemeinsam mit ihrem Kind kommen sie zum Anmeldetermin. Die Schulleitung wird mit ihnen ein Gespräch führen und im Rahmen eines kleines Einschulungsspiels ihr Kind kennenlernen.

(Sollte ihr Kind ein Antragskind sein, laden wir ihr Kind im Januar gesondert noch einmal ein.)

Austausch mit den Kindergärten

im Januar/Februar

Falls sie uns die Möglichkeit zum Austausch mit dem Kindergarten ihres Kindes genehmigt haben, besuchen wir die Kindergärten und tauschen uns über ihr Kind aus. Bei Bedarf nehmen wir dann Kontakt mit Ihnen auf.

Untersuchung durch die Amtsärztin

im Februar/März

Das Schulgesetz sieht vor, dass jedes Kind durch die Amtsärztin untersucht wird. Im Rahmen einer 15minütigen Untersuchung werden die Ohren, die Augen und einige andere Dinge durch die Ärztin untersucht. Diese Untersuchung findet in der Ulrichschule statt, den Termin erhalten sie bei der Anmeldung.

Besuch der Kinder in der Schule

im Mai

Zu diesem Termin sind alle kommenden Schulkinder in die Ulrichschule eingeladen. Wir bilden Gruppen und die Kinder dürfen "Schulluft" schnuppern. Dieser Termin wird mit den Kindergärten abgestimmt und organisiert.

Informationsabend im Juni

Zu diesem Abend laden wir sie herzlich ein, um ihre Fragen zu beantworten und ihnen Informationen zum Einschulungstag, dem Stundenplan und anderen Dingen unserer Schule zu geben.