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Liebe Eltern,

am vergangenen Freitag erreichte uns eine Mail zur Änderung der Regeln zum Infektionsschutz unseres Schulministeriums:

1. Maskenpflicht in den Schulen

Das Land NRW nutzt eine Übergangsfrist bis zum 2. April und hat entschieden, dass die derzeitige Coronabetreuungsverordnung bis zum 2. April weiterhin gilt.
Dies bedeutet, dass bis zum 2. April eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule besteht. Danach endet diese Pflicht.

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es aber jedem Kind und allen anderen Personen unbenommen, freiwillig eine Maske zu tragen.

2. Fortsetzung schulischer Testungen

Die Landesregierung NRW hat entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die häuslichen Testungen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden. Sie erhalten also bis zu den Osterferien Tests von uns, um Ihr Kind montags, mittwochs und freitags vor Schulbeginn zu testen

Diese anlasslosen Selbsttests werden nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

Dies zu Ihrer Information.

Bleiben Sie gesund!

Jörg Paulke
-Schulleiter-