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Nachtrag am 17.04.2020:
Eine weitere Mail des Ministeriums hat uns erreicht. In dieser Mail gibt es eine Reihe von Informationen, allerdings keine neuen Informationen für die Grundschulen. Weitere Informationen zur Notbetreuung und zur möglichen Öffnung der Schulen werden wir in den kommenden Tagen erhalten. Natürlich halten wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufendem. Bis dahin gilt dies bereits beschriebene weiter unten:


Liebe Eltern,

unser Ministerium für Schule und Bildung hat uns gestern Abend eine weitere Mail geschickt.

Die Vorgehensweise zu einer behutsamen und schrittweisen Öffnung der Schulen erfolgt dabei auf der Grundlage eines gefassten Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder.

Wesentliche Schlussfolgerungen aus Sicht der Grundschulen zieht das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) wie folgt:

  •  Die bisherige Notbetreuung wird fortgesetzt und in einem angemessenen Umfang auf weitere Bedarfs- und Berufsgruppen ausgeweitet.

  •  Vorgesehen ist darüber hinaus, den Schulbetrieb an den Grundschulen am 4. Mai 2020 vorerst ausschließlich für den Jahrgang 4 wiederaufzunehm
(das ganze Schreiben finden sie hier: Schreiben den Schulministeriums vom 15.04.20)

Weitere Erläuterungen zu den oben aufgeführten Punkten sowie weitere Informationen werden uns im Laufe des heutigen Donnerstag (16.04.20) übersendet.

Nachtrag am 17.04.2020:
Eine weitere Mail des Ministeriums hat uns erreicht. In dieser Mail gibt es eine Reihe von Informationen, allerdings keine neuen Informationen für die Grundschulen. Weitere Informationen zur Notbetreuung und zur möglichen Öffnung der Schulen werden wir in den kommenden Tagen erhalten. Natürlich halten wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufendem. 


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Sollten Sie nun einen Platz in der Notbetreuung benötigen, gilt wie bisher (Informationen vom 23.03.20):

Seit dem 23. März haben alle Beschäftigten einen Anspruch auf Notbetreuung unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

 

Voraussetzung auf Anspruch eines Notbetreuungsplatzes:

1. Ein Elternteil ist berufstätig im Bereich kritischer Infrastrukturen (siehe Formular Arbeitgeberbescheinigung)


2. Der Arbeitgeber bescheinigt die Unabkömmlichkeit am Arbeitsplatz, keine Möglichkeit der Betriebsbetreuung, kein Homeoffice und keinen Sonderurlaub 

3. Die Betreuung im privaten Umfeld (z.Bsp. durch Familienangehörige oder Arbeitgebermaßnahmen) ist nicht möglich.

Die Formulare für die „Beantragung zur Notbetreuung“ und die „Bescheinigung des Arbeitsgebers“ finden Sie auf der Homepage im Bereich Download im Ordner „Schulschließung - Notbetreuung“ oder über diesen Link beim Ministerium:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf


Die ausgefüllten Formulare schicken oder bringe Sie bitte in die Schule, wir melden uns dann bei Ihnen.

Bedenken Sie, dass Ihr Kind mit anderen Kindern in der Schule Kontakt haben wird, das können wir nicht vermeiden. Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht, damit Ihr Kind mehr soziale Kontakte hat oder weil es zu Hause gerade so stressig ist. Ziel der Schulschließung ist die verlangsamte Verbreitung des Virus und dies geht nur durch so wenig soziale Kontakte wie möglich. Die Stadt Kerpen hat gestern ein Versammlungsverbot für Gruppen über 3 Personen verhängt und dies aus gutem Grund!

Bitte nehmen Sie die Betreuung im Sinne eines wirksamen Infektionsschutzes bitte wirklich nur im äußersten Notfall wahr. 


Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

Jörg Paulke
-Schulleiter-