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Liebe Eltern,

heute erreichte uns wieder einmal eine Mail des Schulministeriums. Ab kommendem Dienstag, dem 02.11.2021 ändern sich die Vorgaben zur Maskenpflicht und zur Quarantäne:

  • Für Schülerinnen und Schüler ist keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.
  • Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
  • Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

 Soweit die Information des Ministeriums als Information für Sie.

Wir werden morgen beraten, welche Schlüsse wir aus diesen Vorgaben für die Ulrichschule ziehen werden. Ich werde bis dahin auch versuchen, mit dem Gesundheitsamt zu klären, ob bei Auftreten eines Infektionsfalles Sitznachbarn, die eine Maske getragen haben, von der Quarantäne befreit wären.

Wir werden Sie morgen an dieser Stelle über das Ergebnis informieren.

 Bleiben Sie gesund!
Jörg Paulke

-Schulleiter-

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